Kronen und Brücken aus den unterschiedlichsten Materialien stellen immer noch die gängigsten ZE-Lösungen dar. Nun können Kronen und Brücken aus Vollguss gegossen oder gefräst sein, aus Keramik (Zirkon) oder monolithisch mit oder ohne Verblendung und Bemalung. Unterschiede sind daher automatisch in der Abrechnung gegeben ebenso wie durch die Ausführungsart – 1. Unverblendet, 2.vestibulär verblendet, 3. Vollverblendet.
Heute widmen wir uns den vollverblendeten Brücken in der Abrechnung eines GKV und eines PKV Patienten.
GKV Patient - Gleichartige Versorgung
PKV Patient
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die natürlich individuell an Ihr System und Ihre Art abzurechnen angepasst werden können.
Uwe Koch