Koch's Abrechnungstipp
Implantatarbeiten sind weiter auf dem „Vormarsch“. Das gewerbliche Labor ist mit immer mehr Hersteller-Systemen konfrontiert und weiss oft nicht, welche Leistungs-Positionen zu welcher Arbeit passen.
Im vorliegenden Fall wurde eine vollkeramische Presskeramikkrone auf einem Keramik-Abutment individuell erstellt. Auch das Keramik-Abutment wurde individuell hergestellt und ebenso mit einer eigenen BEB Nummer berechnet.
Die Abrechnung hier erfolgt nach BEB 97.
Zahnkreuz
Abrechnungspositionen
Auch hier gilt: Die Abrechnung, wenn sie nach chronologischer Abfolge erstellt wird, ist für die Abrechnungskraft in Labor und Zahnarztpraxis „nachvollziehbarer“.
Bedenken Sie, dass Sie idealerweise einen Auftragszettel mit Rückseite aller BEL-II plus den wichtigsten BEB-Positionen zum Aufschreiben haben, am besten farblich sortiert und hinterlegt. Zur besseren Unterscheidung. Wie soll der Techniker, der Ihre Arbeit fertigt, seine Leistungen eintragen, wenn er keine entsprechende Technikerrückseite hat, bzw. die Komplexe im Software Bereich nicht gepflegt für neue Leistungen wurden.
Bei der individuellen Erstellung eines Abutments aus Keramik kann die Position 0817 „Individuelle Abutment-Auswahl“ nicht angesetzt werden, da diese nur bei konfektionierten und vom Labor eingekauften Implantataufbauten abrechenbar ist.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die natürlich individuell an Ihr System und Ihre Art abzurechnen angepasst werden können.
Uwe Koch