Der 3D-Druck setzt sich im Dentalbereich immer mehr durch. Allerdings ist vielen Zahntechnikern nicht immer klar, welche Leistungen hierbei entstehen und wie die Abrechnung optimalerweise erfolgt. Lesen Sie, worauf es ankommt.
Offizielle BEB-Listen bilden 3D-Druck nicht ab
In der klassischen Fertigung des Dentallabors liegt der Fokus auf Fräsanlagen. Der 3D-Druck geht genau den umgekehrten Weg: Statt Material abzutragen, werden Konstruktionen aus einem bestimmten Werkstoff schrittweise aufgebaut. Bei diesem additiven Verfahren entstehen andere BEB-Leistungen, die sich mit den bestehenden CAD/CAM-Leistungen kombinieren lassen. Allerdings sind in den offiziellen BEB-Listen bislang noch keinerlei Abrechnungspositionen zum Abbilden von 3D-Technologien vorhanden.
Ein Lösungsansatz besteht darin, die BEB-Listen um die entsprechenden Positionen zu erweitern. Sehr häufig werden Arbeitsprozesse dabei in ihrer Gesamtheit abgebildet. Somit kann es allerdings sein, dass die einzelnen Leistungen nicht separat erkennbar sind. Verhindern lässt sich dies, indem Sie die digitalen Leistungen und die zugehörigen Standardleistungen getrennt betrachten.
Beispiel 1: Abformlöffel aus dem 3D-Druck (PKV, Situmodell vorhanden)
Nehmen wir an, für einen PKV-Patienten soll ein Löffel via 3D-Druck erstellt werden, wobei das Situmodell vorhanden ist. Der Zahntechniker hat in diesem Fall zwei Möglichkeiten. Er kann das Material entweder dem 3D-Löffel zurechnen oder es separat abrechnen. In letzterem Fall entstünde beispielsweise folgendes Bild:
Es mag übertrieben erscheinen, fünf verschiedene Leistungen für den 3D-Löffel aufzurufen. Aber im Grunde werden lediglich die Arbeitsschritte abgebildet, die das Labor auch tatsächlich erbringt. Abhängig vom Verfahren könnten sogar noch weitere Leistungen angelegt und in die Dokumentation aufgenommen werden.
Im Ergebnis führt diese ausführliche Form der Leistungsdokumentation zu einem hohen Maß an Abrechnungsflexibilität. Zudem kann Ihr Labor wesentlich besser auf verschiedene Ausgangsvoraussetzungen mit individuellen Leistungspositionen reagieren.
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Beispiel 2: Abformlöffel aus dem 3D-Druck (PKV, Intraoralscan)
Warum Flexibilität wichtig ist, verdeutlicht nachfolgendes Beispiel sehr gut.
Selbstverständlich ist es möglich, Arbeitsprozesse zusammenzufassen. Teils wird dies von Kunden sogar gewünscht. In obigem Beispiel könnte das Labor die Positionen „Intraoralscan prüfen“, „Modell digital ausblocken“ und „CAD-Konstruktion Abformlöffel“ unter einem Sammelbegriff wie „Serviceleistungen“ bündeln.
Die BEB ermöglicht eine sehr individuelle Dokumentation von Leistungen. Jedoch sind dabei die spezifische Ausgangssituation und das gewünschte Resultat zu berücksichtigen. Dies gilt auch für 3D-gedruckte Modelle, bei denen die einzelnen Parameter innerhalb der Leistungspositionen Berücksichtigung finden müssen, um beispielsweise folgende Fragestellungen zu beantworten:
- Liegt ein komplettes oder partielles Modell vor?
- Gibt es herausnehmbare Bereiche?
- Wo sind Stümpfe zu verorten (separat oder im Modell)?
- Aus welchem Material wurden sie hergestellt?
- Wird der Abdruck im Labor gescannt oder existiert ein Intraoralscan?
Wer sich genauer mit Fragen dieser Art befasst, macht sich alle zu erbringenden Arbeitsschritte im Labor bewusst.
Digitale Techniken und Leistungen tragen zwar maßgeblich zur Optimierung zahntechnischer Arbeitsprozesse bei, sie führen durch die vielfältigen Verfahren jedoch auch zu sehr unterschiedlichen Abrechnungsleistungen. Diese können nicht pauschal erfasst werden. Vielmehr ist es notwendig, sie in der BEB selbst zu erstellen.
Beispiel 3: Sägemodell aus dem 3D-Druck, herausnehmbare Stümpfe (PKV, Intraoralscan)
Weiterhin ist zu hinterfragen, wie mit den erstellten Modellen im weiteren Prozess umgegangen wird. Im Regelfall können Sie hierfür glücklicherweise Standardpositionen nutzen.
Natürlich lässt sich dieses gedruckte Modell um Zusatzleistungen wie 3D-Stumpf oder 3D-Zahnfleischmaske erweitern. Sind die neuen Positionen einmal angelegt und den richtigen Hauptgruppen der Dentalabrechnung zugeordnet, müssen nur noch die Preise der neu hinzugekommenen Leistungen definiert werden. Hierzu benötigen Sie einerseits den Kosten- oder Stundensatz Ihres Betriebs, andererseits die Planzeiten der jeweiligen Leistung. Für die Kalkulation nutzen Sie sodann folgendes Schema:
Sollten Ihnen die Werte nicht vorliegen, können Sie sich möglicherweise auch an bereits vorhandenen BEB-Positionen orientieren. Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben die BEB-Leistung „0xxx Intraoralscan prüfen“ schon angelegt und möchten Sie nun abrechnen. Ihr Zahntechniker benötigt für die Leistung durchschnittlich 3 Minuten Zeit. Allerdings ist Ihnen der Stundensatz nicht bekannt. Sie verfügen jedoch über andere Leistungen, die ebenfalls eine Planzeit von 3 Minuten besitzen (beispielsweise „0306 Abdecken eines Kieferteiles“). In diesem Fall könnten Sie diese als Basis für die Preisermittlung nutzen.
Fazit: pauschale Abrechnung beim 3D-Druck nicht empfehlenswert
Wenn Sie traditionelle Herstellungsmethoden und CAD/CAM-Prozesse um 3D-Druck ergänzen, entstehen zahlreiche Vorteile. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die entsprechenden Leistungen dann auch berechnen. Eine Pauschalisierung ist hierbei nicht empfehlenswert. Zielführender ist eine möglichst detaillierte Abbildung der einzelnen Leistungspositionen. Betrachten Sie hierzu jeden Herstellungsprozess im Detail, da es im Einzelfall sehr unterschiedliche Ausprägungen geben kann.
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