Koch's Abrechnungstipp
Inlaybrücke – Festzuschuss adé! Eine Inlaybrücke löst in der aktuellen zahnmedizinischen Abrechnung für den Patienten keinen Festzuschuss aus. Daher erfolgt die Berechnung bei diesem Fall nach BEB 97 rein privat.
Es ist darauf zu achten, dass eine Abrechnung über Kasse nach Teilkronen nicht möglich ist, da die Präparation einer Teilkrone per definitionem immer alle Höcker der Prämolaren und / oder Molaren überkuppelt haben muss. Die Abrechnung erfolgt hier in dem Beispiel nach BEB 97.
Zahnkreuz Für INLAYBRÜCKE VON 24 – 26 AUS EDELMETALL
Abrechnung INLAYBRÜCKE VON 24 – 26 AUS EDELMETALL
Inlays in Verbindung mit Brückengliedern als sogenannte Inlaybrücke sind eine Alternative zur „normalen“ Brücke. Sie überbrückt die Lücke eines fehlenden Zahnes mit der Option, diese Pfeilerzähne „schonend“ zu beschleifen und zu behandeln.
Problem: Bei dem aktuellen Goldpreis ist eine Inlaybrücke aus Edelmetall natürlich bereits im Materialbereich (Metall) eine teure Angelegenheit. Sicherlich günstiger ist aktuell eine Inlaybrücke gefräst z.B. aus Zirkon. Die Versorgung einer Einzelzahnlücke mit einer Inlaybrücke stellt zwar nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik eine wissenschaftlich anerkannte Methode dar, trotzdem haben sich die Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss darauf geeinigt, diese Art der Versorgung als nicht ausreichend abgesichert zu betrachten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Daher stellen Inlaybrücken eine zahnärztlich-prothetische Leistung dar, für die prinzipiell keine Festzuschüsse gewährt werden. Dies widerspricht zwar dem Grundkonzept einer befund- und nicht therapiebezogenen Bezuschussung, ist aber derzeit Stand der Dinge.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die natürlich individuell an Ihr System und Ihre Art abzurechnen angepasst werden können.
Uwe Koch