Oft vergessene Kassenleistungen im Dentallabor: Position 1630 – Zahnfleisch Keramik

Richtig abrechnen bei einer 6-gliedrigen Brücke aus Edelmetall für GKV und PKV Patienten

Oft vergessene Kassenleistungen im Dentallabor:
Position 1630 - Zahnfleisch Keramik

In der täglichen Abrechnung im Dentallabor wird die Position 1630 – „Zahnfleisch Keramik“ – oft übersehen, besonders bei Regelversorgungen von NEM-Brückengliedern. Dabei bietet diese Leistung einen entscheidenden Mehrwert, der leicht in der Abrechnung Berücksichtigung finden kann, sofern man die Voraussetzungen im Blick behält.

Wann ist die Abrechnung der Position 1630 möglich?

Die Position 1630 kann immer dann abgerechnet werden, wenn bei einem NEM-Brückenglied die vestibuläre oder labiale Verblendung an den Pontic bzw. bis zum Zahnfleisch reicht. Diese Leistung dient dem Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien. Dies ist insbesondere bei Regelversorgungen relevant, wenn das Brückenglied im Verblendbereich liegt.
Häufig wird jedoch genau dies übersehen und die Position nicht berücksichtigt.
Besonders erwähnenswert ist, dass die Keramik auch zahnfarben sein kann.

Praktischer Tipp für die Abrechnung

Um die Abrechnung zu erleichtern und Rückfragen aus Praxen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Leistung 1630 in der BEL mit einem kleinen Zusatz zu versehen. Ergänzen Sie die Beschreibung um den Hinweis „– auch zahnfarben“. Auf diese Weise ist direkt ersichtlich, dass die zahnfarbene Ausführung zulässig und abrechenbar ist. Dies reduziert Missverständnisse und vermeidet unnötige Rückfragen.

Festzuschussrichtlinien beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Position 1630 ist auch in den Festzuschussrichtlinien des Kompendiums genannt. Das bedeutet, dass sie nicht nur bei Regelversorgungen, sondern auch bei Härtefallabrechnungen ohne Probleme berücksichtigt werden kann.

Screenshot aus Kompendium

Fazit

Die Abrechnung der Position 1630 für Zahnfleisch Keramik bei Regelversorgungsbrückengliedern sollte nicht übersehen werden. Mit ein paar einfachen Anpassungen, wie dem Hinweis auf zahnfarbene Keramik in der BEL, können Missverständnisse vermieden und Rückfragen reduziert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Kassenleistung anzuwenden – zum Wohl der vollständigen Abrechnung.

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